Aufgaben der Ortsbürgergemeinden im Kanton AG

– Wahl der Kommissionen (Ortsbürgerkommission, Forstkommission, evt. Kulturkommission)
– Liegenschaftshandel zwischen OGB und EWG
– Gemeindeammann nicht stimmberechtigt, gibt aber Stichentscheid
– Festlegung Holzpreis für Holzschnitzel, Rebberge und Kiesabbau verwalten, usw.
– Keine Aushöhlung des Ortsbürgervermögens
– Finanzierung von Projekten (Dritt-Welt-Land, Kulturelles, Vereine usw.)
– Verfügungen des Gemeinderates im Namen der Einwohnergemeinde an die Ortsbürgergemeinde (z.B. Nutzungseinschränkungen Quellschutzzonen im Wald)
 

Warum sind Ortsbürgergemeinden notwendig

Ortsbürger haben einen kulturellen Hintergrund, Ortsbürger sind verwurzelt und an der Dorfentwicklung interessiert.

Diese Frage ob es Ortsbürger heute noch braucht, kann nicht ohne weiteres beantwortet werden. Deshalb sind an dieser Stelle einige Gründe aufgezählt:

·         EWG: soll kein Kapital bilden; wenn Geld vorhanden ist, soll der Steuerfuss gesenkt werden
Ziele der Einwohnergemeinde sind klar: Bildung, Wasser, Abwasser, Verkehr, Entsorgung, Soziale Wohlfahrt, Kultur, Verwaltung, öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umwelt, Raumordnung, Volkswirtschaft, Finanzen, Steuern

·         OBG: kann und soll Kapital bilden; aus den Erträgen kann die Einwohnergemeinde unterstützt werden in verschiedenen belangen wie Kulturelles, Vereine, Schullager usw.

·         OBG: verwaltet den Ortsbürgerwald, der im Aargau 2/3 des Waldes ausmacht

·         OBG: verwaltet Rebberge, Landwirtschaftsland, Kiesabbau, Liegenschaften usw.